Gängige Manteltypen für optische Kabel und ihre Leistung

Technologiepresse

Gängige Manteltypen für optische Kabel und ihre Leistung

Um den optischen Kabelkern vor mechanischen, thermischen, chemischen und feuchtigkeitsbedingten Schäden zu schützen, muss er mit einem Mantel oder zusätzlichen Außenschichten versehen werden. Diese Maßnahmen verlängern die Lebensdauer der Glasfasern nachhaltig.

Zu den üblicherweise verwendeten Ummantelungen optischer Kabel gehören A-Ummantelungen (verbundene Aluminium-Polyethylen-Ummantelungen), S-Ummantelungen (verbundene Stahl-Polyethylen-Ummantelungen) und Polyethylen-Ummantelungen. Für optische Tiefseekabel werden typischerweise metallisch abgedichtete Ummantelungen verwendet.

optisches Kabel

Polyethylen-Ummantelungen bestehen aus linearen Polyethylen niedriger Dichte, mittlerer Dichte oderschwarzes Polyethylen hoher Dichte, entsprechend der Norm GB/T15065. Die Oberfläche des schwarzen Polyethylenmantels sollte glatt und gleichmäßig sein und keine sichtbaren Blasen, Löcher oder Risse aufweisen. Bei Verwendung als Außenmantel sollte die Nenndicke 2,0 mm betragen, die Mindestdicke 1,6 mm, und die durchschnittliche Dicke im Querschnitt sollte nicht weniger als 1,8 mm betragen. Die mechanischen und physikalischen Eigenschaften des Mantels sollten den Anforderungen in YD/T907-1997, Tabelle 4, entsprechen.

Die A-Hülle besteht aus einer Feuchtigkeitsbarriereschicht aus längs gewickelten und überlappendenkunststoffbeschichtetes Aluminiumband, kombiniert mit einer extrudierten schwarzen Polyethylenhülle. Die Polyethylenhülle verbindet sich mit dem Verbundband und den überlappenden Kanten des Bandes, die bei Bedarf zusätzlich mit Klebstoff verstärkt werden können. Die Überlappungsbreite des Verbundbandes sollte nicht weniger als 6 mm betragen, oder bei Kabeladern mit einem Durchmesser von weniger als 9,5 mm sollte sie nicht weniger als 20 % des Aderumfangs betragen. Die Nenndicke der Polyethylenhülle beträgt 1,8 mm, mit einer Mindestdicke von 1,5 mm und einer Durchschnittsdicke von nicht weniger als 1,6 mm. Für Außenschichten des Typs 53 beträgt die Nenndicke 1,0 mm, die Mindestdicke 0,8 mm und die Durchschnittsdicke 0,9 mm. Das Aluminium-Kunststoff-Verbundband sollte dem Standard YD/T723.2 entsprechen, wobei das Aluminiumband eine Nenndicke von 0,20 mm oder 0,15 mm (mindestens 0,14 mm) und die Verbundfoliendicke 0,05 mm aufweisen sollte

Bei der Kabelherstellung sind einige Verbundbandverbindungen zulässig, sofern der Abstand mindestens 350 m beträgt. Diese Verbindungen müssen die elektrische Kontinuität gewährleisten und die Verbundkunststoffschicht wiederherstellen. Die Festigkeit an der Verbindung darf mindestens 80 % der Festigkeit des ursprünglichen Bandes betragen.

Die S-Hülle verwendet eine Feuchtigkeitsbarriereschicht aus längs gewickeltem und überlappendem Wellpappekunststoffbeschichtetes Stahlband, kombiniert mit einer extrudierten schwarzen Polyethylenhülle. Die Polyethylenhülle verbindet sich mit dem Verbundband und den überlappenden Kanten des Bandes, die bei Bedarf mit Klebstoff verstärkt werden können. Das gewellte Verbundband sollte nach dem Wickeln eine ringartige Struktur bilden. Die Überlappungsbreite sollte nicht weniger als 6 mm betragen, oder bei Kabeladern mit einem Durchmesser von weniger als 9,5 mm sollte sie nicht weniger als 20 % des Aderumfangs betragen. Die Nenndicke der Polyethylenhülle beträgt 1,8 mm, die Mindestdicke 1,5 mm und die Durchschnittsdicke nicht weniger als 1,6 mm. Das Stahl-Kunststoff-Verbundband sollte dem Standard YD/T723.3 entsprechen, wobei das Stahlband eine Nenndicke von 0,15 mm (mindestens 0,13 mm) und die Verbundfoliendicke 0,05 mm aufweisen sollte.

LDPEMDPEHDPE-Mantelmischung

Bei der Kabelherstellung sind Verbundbandverbindungen mit einem Mindestabstand von 350 m zulässig. Das Stahlband sollte stumpf gestoßen werden, um die elektrische Kontinuität zu gewährleisten und die Verbundschicht wiederherzustellen. Die Festigkeit an der Verbindung darf nicht weniger als 80 % der Festigkeit des ursprünglichen Verbundbandes betragen.

Die als Feuchtigkeitsbarrieren verwendeten Aluminium- und Stahlbänder sowie die metallischen Panzerschichten müssen die elektrische Kontinuität über die gesamte Kabellänge gewährleisten. Bei geklebten Ummantelungen (einschließlich Außenschichten des Typs 53) sollte die Abzugsfestigkeit zwischen Aluminium- oder Stahlband und Polyethylenmantel sowie die Abzugsfestigkeit zwischen den überlappenden Kanten des Aluminium- oder Stahlbandes mindestens 1,4 N/mm betragen. Wird jedoch unter dem Aluminium- oder Stahlband ein wasserabweisendes Material oder eine wasserabweisende Beschichtung aufgebracht, ist die Abzugsfestigkeit an den überlappenden Kanten nicht erforderlich.

Diese umfassende Schutzstruktur gewährleistet die Haltbarkeit und Zuverlässigkeit optischer Kabel in verschiedenen Umgebungen und erfüllt effektiv die Anforderungen moderner Kommunikationssysteme.


Veröffentlichungszeit: 20. Januar 2025